Beschreibung/Bemerkungen: |
FBA Pferdehaltung
Ziele
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen die Grundsätze der tiergerechten Haltung kennen, Gesunderhaltung der Tiere, verantwortungsvolle Zucht und die Aufzucht gesunder Jungtiere.
Die Teilnehmenden des Moduls LW 11 sind fähig:
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Einen Pferdebestand selbstständig, umweltgerecht und wirtschaftlich zu führen und die Tiere leistungs- und tiergerecht zu halten, zu füttern und betreuen.
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Marktgerechte Pferde zu züchten und unter Einbezug der Organisationen abzusetzen- sowie das Leistungspotential von Pferden einzuschätzen.
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Den Gesundheitszustand von Pferden zu beurteilen und entsprechende Massnahmen zu treffen.
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Den Betriebszweig Pferdehaltung wirtschaftlich zu analysieren, zu beurteilen und marktgerechte Lösungen zu erarbeiten.
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Dienstleistungen rund um die Pferdehaltung zu erfüllen
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Die rechtlichen Grundlagen im Bereich des Betriebszweiges fallbezogen anzuwenden.
Inhalt
Grundkenntnisse:
Rechtsgrundlagen
Schonender Umgang mit Tieren
Hygiene (Räume, Gehege, Material und Personen)
Prävention von Infektionskrankheiten
Verantwortung, Pflichten und Zuständigkeiten der betreuungsverantwortlichen Person
Bau und Funktionsweise des Tieres
Normalverhalten und Bedürfnisse der Tiere
Anzeichen von Angst, Stress, Leiden bei den Tieren
Vertiefte Kenntnisse: Tierbetreuung Pflege von kranken und verletzten Tieren Fütterung Haltungsansprüche Gestaltung der Haltungsumwelt, die arttyp. Verhalten ermöglicht Aufzucht von Tieren, Normalentwicklung von Jungtieren Ablauf einer normalen Geburt, häufigste Anzeichen von Geburtsstörungen Vererbungslehre, Zuchtmethoden und Abstammungskontrollen Zuchtziele und Erbschäden
Besonderes Der Kurs ist vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV anerkannt und berechtigt Betriebe mit mehr als 11 Pferden, die zu gewerbsmässigen Zwecken gehalten werden (vgl. Art. 31, Abs. 5 TSchV, Art. 197, Abs 1-2 SchV und Artikel 192 Abs. 1 Bst. b).
Zusätzlich muss ein Praktikum von mindestens 3 Monaten Dauer auf einem Pferdebetrieb absolviert werden (vgl. Art. 197 TSchV; Art. 2-5 Tierschutz AusbildungsV). |